Ergotherapeut*innen behandeln Menschen mit angeborenen oder erworbenen Einschränkungen in jedem Lebensalter zum Zweck der Genesung, der Verbesserung oder der Kompensation für eine größtmögliche selbständige und selbstbestimmte
Lebensführung.
Dabei steht innerhalb der ergotherapeutischen Behandlung vor allem die Gesamtheit des jeweiligen Patienten mit seinen Bedürfnissen und
die Beziehungen seiner einzelnen körperlichen und psychischen Teilbereiche zueinander im Vordergrund (ganzheitlicher Behandlungsansatz) also nicht nur die ausschließliche Behandlung der
jeweils betroffenen Areale oder Körperteile.
Bewegungsabläufe, Wahrnehmungen und psychische Empfindungen werden (wieder) hergestellt, trainiert, mit Hilfsmitteln kompensiert oder der Verlust dieser Funktionen
verhindert bzw. deren Verlust zumindest zeitlich verzögert und sodann kompensiert.
Quelle: BED e.V.
Förderung der Selbstständigkeit im Alltag
Wiederherstellung der Fähigkeiten die zur Bewältigung der Aktivitäten des täglichen Lebens benötigt werden wie Ankleiden, Einkaufen oder Arbeitsplatzanpassung.
Förderung motorischer Fähigkeiten
Training von Grob- und Feinmotorik z.B. zur Verbesserung des Gleichgewichtes oder nach Operationen oder bei neurologischen Erkrankungen.
Förderung der Kognitiven Fähigkeiten
Verbesserung oder Erhalt z.B. von Gedächtnis und Aufmerksamkeit.
Psychosoziale Förderung
Z.B. Steigerung von Selbstvertrauen und sozialer Kompetenz.
Motorisch-funktionelle Behandlung
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining
Psychisch-funktionelle Behandlung
Eine ergotherapeutische Behandlung, setzt immer eine Diagnose und eine Verordnung des behandelnden Arztes voraus. Ergotherapie kann unter anderem bei orthopädischen, neurologischen und psychosomatischen Erkrankungen verordnet werden.
Beim Ersttermin erfolgt eine Anamnese und ein ausführlicher Befund. Ich erstelle einen differenzierten und nachvollziehbaren Therapieplan mit gemeinsam festgelegten und überprüfbaren Zielen und wenn gewünscht, einen Therapiebericht für den verordnenden Arzt.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenverodnung für Therapeuten (GebüTh) und den Richtlinien des Deutschen Verbandes für Ergotherapie (DVE) mit einem 1,8-fachen GKV-Satz.
Gesetzlich versichert Patienten zahlen einen Eigenanteil von 10% der Therapiekosten sowie 10€ pro Rezept soweit keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.
Ergotherapeutische Behandlungen sind in unsrer Praxis für privat- und gesetzlich versicherte Patienten möglich.