Privatpraxis für Ergotherapie

Ergotherapeut*innen behandeln Menschen mit angeborenen oder erworbenen Einschränkungen in jedem Lebensalter zum Zweck der Genesung, der Verbesserung oder der Kompensation für eine größtmögliche selbständige und selbstbestimmte Lebensführung.

Dabei steht innerhalb der ergotherapeutischen Behandlung vor allem die Gesamtheit des jeweiligen Patienten mit seinen Bedürfnissen und die Beziehungen seiner einzelnen körperlichen und psychischen Teilbereiche zueinander im Vordergrund (ganzheitlicher Behandlungsansatz) also nicht nur die ausschließliche Behandlung der jeweils betroffenen Areale oder Körperteile.

 

Bewegungsabläufe, Wahrnehmungen und psychische Empfindungen werden (wieder) hergestellt, trainiert, mit Hilfsmitteln kompensiert oder der Verlust dieser Funktionen verhindert bzw. deren Verlust zumindest zeitlich verzögert und sodann kompensiert.

Quelle: BED e.V.

Die ergotherapeutische Behandlung, setzt immer eine Diagnose und eine Verordnung des behandelnden Arztes voraus. Ergotherapie kann unter anderem bei orthopädischen, neurologischen und psychosomatischen Erkrankungen verordnet werden.

 

Mögliche Ziele meiner ergotherapeutischen Behandlungen:

Selbstständigkeit fördern: Unterstützung bei täglichen Aktivitäten wie Ankleiden, Körperpflege, Einkaufen und Essen.

Förderung der Motorik : Training von Fein- und Grobmotorik und des Gleichgewichts. 

Kognitive Fähigkeiten stärken: Verbesserung oder Erhalt von Gedächtnis und Aufmerksamkeit.

Psychosoziale Unterstützung: Steigerung von Selbstvertrauen und sozialen Kompetenzen.

 

 

Ergotherapeutische Leistungen sind folgende:

Motorisch-funktionelle Behandlung 

Sensomotorisch-perzeptive Behandlung

Psychisch-funktionelle Behandlung

Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining 

Hausbesuche 

 

Beim Ersttermin erfolgt eine Anamnese und ein ausführlicher Befund. Ich erstelle einen differenzierten und nachvollziehbaren Therapieplan mit gemeinsam festgelegten und überprüfbaren Zielen und wenn gewünscht, einen Therapiebericht für den verordnenden Arzt. 

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenverodnung für Therapeuten (GebüTh) und den Richtlinien des Deutschen Verbandes für Ergotherapie (DVE) mit einem 1,8-fachen GKV-Satz. 

 

Wichtige Anmerkung für gesetzlich versicherte Patienten:

 

Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen freiwillig die Kosten für Leistungen nicht zugelassener Therapeuten (Therapeuten in Privatpraxen) wie Physio-, und Ergotherapeuten oder Logopäden. Die Bedingungen für die Kostenübernahme variieren zwischen den Krankenkassen. Versicherte sollten sich daher vorab genau informieren und mit ihrer Krankenkasse die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme abstimmen.

 

Quelle: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/gesetzliche-krankenkassen-besondere-leistungen/nicht-zugelassen/