Praxis für Ergotherapie

Ergotherapeutische Behandlungen

Ergotherapeut*innen behandeln Menschen mit angeborenen oder erworbenen Einschränkungen in jedem Lebensalter zum Zweck der Genesung, der Verbesserung oder der Kompensation für eine größtmögliche selbständige und selbstbestimmte Lebensführung.

Dabei steht innerhalb der ergotherapeutischen Behandlung vor allem die Gesamtheit des jeweiligen Patienten mit seinen Bedürfnissen und die Beziehungen seiner einzelnen körperlichen und psychischen Teilbereiche zueinander im Vordergrund (ganzheitlicher Behandlungsansatz) also nicht nur die ausschließliche Behandlung der jeweils betroffenen Areale oder Körperteile.

 

Bewegungsabläufe, Wahrnehmungen und psychische Empfindungen werden (wieder) hergestellt, trainiert, mit Hilfsmitteln kompensiert oder der Verlust dieser Funktionen verhindert bzw. deren Verlust zumindest zeitlich verzögert und sodann kompensiert.

Quelle: BED e.V.

Mögliche Ziele

Förderung der Selbstständigkeit im Alltag

Wiederherstellung der Fähigkeiten die zur Bewältigung der Aktivitäten des täglichen Lebens benötigt werden wie Ankleiden, Einkaufen oder Arbeitsplatzanpassung. 

 

Förderung motorischer Fähigkeiten 

Training von Grob- und Feinmotorik z.B. zur Verbesserung des Gleichgewichtes oder nach Operationen oder bei neurologischen Erkrankungen. 

 

Förderung der Kognitiven Fähigkeiten

Verbesserung oder Erhalt z.B. von Gedächtnis und Aufmerksamkeit.

 

Psychosoziale Förderung  

Z.B. Steigerung von Selbstvertrauen und sozialer Kompetenz. 

 

 

Ergotherapeutische Leistungen

Motorisch-funktionelle Behandlung

Sensomotorisch-perzeptive Behandlung

Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining

Psychisch-funktionelle Behandlung

 

Heilmittelverordnung

Eine ergotherapeutische Behandlung, setzt immer eine Diagnose und eine Verordnung des behandelnden Arztes voraus. Ergotherapie kann unter anderem bei orthopädischen, neurologischen und psychosomatischen Erkrankungen verordnet werden.

Abrechnung

Beim Ersttermin erfolgt eine Anamnese und ein ausführlicher Befund. Ich erstelle einen differenzierten und nachvollziehbaren Therapieplan mit gemeinsam festgelegten und überprüfbaren Zielen und wenn gewünscht, einen Therapiebericht für den verordnenden Arzt. 

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenverodnung für Therapeuten (GebüTh) und den Richtlinien des Deutschen Verbandes für Ergotherapie (DVE) mit einem 1,8-fachen GKV-Satz. 

Gesetzlich versichert Patienten zahlen einen Eigenanteil von 10% der Therapiekosten sowie 10€ pro Rezept soweit keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. 

Ergotherapeutische Behandlungen sind in unsrer Praxis für privat- und gesetzlich versicherte Patienten möglich.